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Grundsätze der mediation teil 4: Freiwilligkeit

Autorenbild: darijatokalicdarijatokalic

Heute sind wir bereits bei Teil 4 der 7-teilige Blogreihe :-)

In der Mediation gibt es einige unumstößliche Grundprinzipien, die den Prozess prägen und es von anderen Konfliktlösungsmodellen unterscheiden. Eines dieser Prinzipien ist die Freiwilligkeit. Sie bildet das Fundament dafür, dass Konfliktparteien aktiv an einer Lösung mitarbeiten können. Doch was bedeutet Freiwilligkeit genau, warum ist sie so wichtig, und wie gehe ich als Mediatorin damit um? Zudem möchte ich einen Blick darauf werfen, wo und wie Freiwilligkeit unter Umständen eingeschränkt sein kann.


Was bedeutet Freiwilligkeit in der Mediation?

Die Teilnahme an einer Mediation ist grundsätzlich freiwillig.

Das bedeutet: Keine der Konfliktparteien wird gezwungen, an der Mediation teilzunehmen und jeder kann jederzeit die Mediation abbrechen. Freiwilligkeit bedeutet außerdem, dass die Konfliktparteien selbstbestimmt entscheiden, ob sie sich auf die Lösungsfindung einlassen möchten.

Diese Selbstbestimmung spiegelt sich auch in der Verantwortung für die Ergebnisse wider. Anders als bei Gerichtsverfahren, wo ein Urteil oder eine Entscheidung von außen vorgegeben wird, entwickeln Mediand:innen ihre Lösungen selbst.


Kurz gesagt: Freiwilligkeit bezieht sich auf die Teilnahme, das Mitarbeiten und auch Nichtteilnahme der Mediation.

Warum ist Freiwilligkeit wichtig?

Die Freiwilligkeit in der Mediation ist essenziell, weil sie eine Atmosphäre des Vertrauens und der Offenheit schafft. Nur wenn die Beteiligten das Gefühl haben, dass sie aus eigenem Antrieb handeln, können sie sich authentisch und konstruktiv in den Prozess einbringen.


Einige zentrale Aspekte der Freiwilligkeit sind:

  1. Motivation zur Lösungsfindung: Freiwilligkeit fördert die Bereitschaft, sich mit dem Konflikt auseinanderzusetzen und nach Lösungen zu suchen.


  2. Akzeptanz der Ergebnisse: Lösungen, die in einer freiwilligen Mediation erarbeitet wurden, werden meist langfristig akzeptiert und umgesetzt, da die Parteien sie selbst gestaltet haben.


  3. Wertschätzung und Respekt: Freiwilligkeit signalisiert Respekt vor der Autonomie der Konfliktparteien.


Ohne Freiwilligkeit wird Mediation zu einer bloßen Formalität, die weder den Konflikt lösen noch die Beziehung zwischen den Parteien nachhaltig verbessern kann.


Wie gehe ich als Mediatorin mit Freiwilligkeit um?

In meiner Arbeit achte ich darauf, dass die Freiwilligkeit stets gewährleistet bleibt. Das beginnt bereits in der Auftragsklärung, wo ich Mediand:innen über ihre Rechte informiere, insbesondere darüber, dass sie die Mediation jederzeit abbrechen können.


Im Verlauf der Mediation überprüfe ich immer wieder, ob alle Beteiligten den Prozess weiterhin freiwillig mittragen. Anzeichen dafür, dass jemand möglicherweise nicht mehr freiwillig handelt, nehme ich ernst und frage nach. Es kann sogar sein, dass ich in einzelnen Fällen Einzelgespräche führe, um mögliche Blockaden oder Zweifel zu klären.


Auch im Umgang mit Machtungleichgewichten ist Achtsamkeit gefragt: Wenn eine Partei von einer anderen zu einem bestimmten Verhalten gedrängt wird, liegt keine echte Freiwilligkeit vor. Hier greife ich ein, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten gleichberechtigt und selbstbestimmt agieren können.


Freiwilligkeitsdefizite: Wo gibt es Grenzen?

Trotz des Grundsatzes der Freiwilligkeit gibt es Situationen, in denen dieses Prinzip eingeschränkt sein kann:


  1. Wirtschaftsmediation:  Wenn ich den Auftrag zur Mediation für einen Teamkonflikt erhalte, kommt dieser in der Regel von der Geschäftsführung oder dem Personalmanagement. In solchen Fällen ist die Freiwilligkeit nicht per se gegeben, da Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitgeber:innen gegenüber weisungsgebunden sind und daher „verpflichtet“ werden können, an der Mediation teilzunehmen. Um dennoch echte Freiwilligkeit sicherzustellen, führe ich grundsätzlich Einzelgespräche mit den Mitarbeitenden und hole mir von ihnen individuell die Zustimmung zur Teilnahme ein.


  1. Pflichtmediationen": In manchen Konstellationen gibt es verpflichtende Mediationsverfahren, bevor ein Gerichtsprozess eingeleitet wird oder währenddessen. Auch hier kann die Freiwilligkeit eingeschränkt sein, wenn die Parteien die Mediation nur als notwendige Formalität betrachten.


Meine Aufgabe als Mediatorin ist es, mit Sensibilität und Klarheit zu arbeiten. Wenn der äußere Rahmen nicht völlig freiwillig ist, kann ich trotzdem versuchen, innere Freiwilligkeit zu fördern, indem ich die Vorteile des Verfahrens betone und die Mediand:innen in ihrer Selbstbestimmung stärke.


Fazit

Freiwilligkeit ist ein wichtiges Grundprinzip der Mediation. Ohne sie verliert das Verfahren seine Grundlage und seine Wirkungskraft. Ein Bewusstsein für die Bedeutung der Freiwilligkeit hilft nicht nur Mediator:innen, sondern auch den Konfliktparteien selbst. Es erinnert uns daran, dass Mediation ein gemeinsamer Prozess ist, der nur dann erfolgreich sein kann, wenn alle Beteiligten mit Überzeugung und Eigenverantwortung daran teilnehmen.

Ich heiße alle Menschen aus allen Kulturen und aller Geschlechter

herzlich willkommen!

 

Meine Praxis befindet sich am Stadtrand von Graz, im schönen Mariatrost.

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